bitte beachten Sie die aktuellen Informationen:
Der Unterricht für die Klasse 4 beginnt voraussichtlich am 07.05.2020. Die Konzepte des Schulministeriums zu dieser Maßnahme werden uns am 29.04.2020 zugestellt. Über die Einzelheiten werden wir Sie dann informieren.
Folgende Regeln für die Wiederaufnahme des Unterrichtes legen wir aber bereits jetzt fest:
- Die Kinder betreten die Schule ausschließlich durch den Eingang an der Neusser Straße.
- Alle Kinder tragen sich in eine Anwesenheitsliste im Eingangsbereich ein und auch aus, wenn sie die Schule wieder verlassen.
- Jedes Kind geht einzeln in den Klassenraum an einen festen Einzelplatz mit 1,5 m Abstand zur nächsten Person. Während des Unterrichts wird der Abstand jederzeit gewährleistet sein.
- Auch in den Pausen werden wir auf die Einhaltung des Abstandes achten.
- Ab dem 4. Mai 2020 gehört eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Grundausstattung aller Schülerinnen und Schüler. Für die Grundausstattung tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
Bitte besprechen Sie diese Regeln vor der Wiederaufnahme des Schulbeginns mit Ihrem Kind!
Besonders wichtig ist der folgende Hinweis des Ministeriums:
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (…) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen.
Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):
· Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
· Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
· Chronische Lebererkrankungen
· Nierenerkrankungen
· Onkologische Erkrankungen
· Diabetis mellitus
· Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
Aus: Schulmail 15 des MSB NRW
Bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen!
Das Team der Florianschule 🙂